Chevron buttonML Marketing Logo
Chevron buttonzur Übersicht
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Hofer Gutscheine
News

Juni 2024

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Hofer Gutscheine

Teilnahmebedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die ML Marketing GmbH (nachfolgend "ML" genannt). Der Teilnehmer erklärt sich durch die Teilnahme am Gewinnspiel mit den Teilnahmebedingungen in der jeweils aktuell gültigen Form einverstanden. Für die Organisation, Abwicklung sowie Preisbereitstellung bzw. Gewinnausschüttung ist ML zuständig und verantwortlich.

(2) Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an ML und nicht an Facebook oder Instagram zu richten. ML stellt Facebook und Instagram von sämtlichen Haftungsansprüchen in Bezug auf das Gewinnspiel frei. Der Empfänger, der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook und Instagram, sondern ML.

Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.

(3) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und freiwillig.

(4) Dieses Gewinnspiel richtet sich ausschließlich an Verbraucher.

(5) Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier angeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen ausdrücklich an.

(6) Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen verwendete Personen- und Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form umfassen alle Geschlechter gleichermaßen.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

(1) Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre.

(2) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

(3) Teilnahmeberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet , den Hauptwohnsitz in Österreich haben und die kein Mitarbeiter der Veranstalterin oder daran angeschlossener Tochterunternehmen und auch nicht mit einem Mitarbeiter verwandt sind und mit diesem in einem Haushalt leben.

§ 3 Gewinn

(1)  2x 1 HOFER-Einkaufsgutschein im Wert von € 100,00.

(2) Die Preise werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt und können nicht in Bargeld ausgezahlt oder gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.

(3) Der Gewinn wird einmalig an jeden Gewinner ausgespielt.

(4) Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.

§ 4 Durchführung der Gewinnspiele

(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in der Zeit von 13.09.2024, 13:00 Uhr bis einschließlich 20.11.2024, 23:59 möglich. Ab 21.11.2024 werden 2 Gewinner per Zufallsprinzip, unabhängig von deren Wohnort (innerhalb von Österreich) ausgewählt. 

(2) Die Gewinne werden unter allen Teilnehmern verlost, die unter den HoferxCafePuls Interview Postings, welche zw. XXX und XXX , auf den Social Media Plattformen Instagram und Facebook publiziert werdn, kommentiert haben,

(3) Mehrfachteilnahmen sind erlaubt und erhöhen die Gewinnchance.(4) Die Auslosung der Gewinner wird von MLper Zufallsprinzip unter Ausschluss der Öffentlichkeit nach Ende der Teilnahmefrist durchgeführt und die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt bis spätestens 21.11.2024.

(5) Die Ermittlung der Gewinner findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

§ 5 Gewinnübermittlung

(1) Die Gewinner werden von ML durch eine schriftliche Gewinnmitteilung per Kommentar auf den Social Media Kanälen (Facebook oder Instagram) benachrichtigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Gewinnmitteilung.

(2) Die Gewinne werden per Post in Form eines Gutscheins an die Gewinner übermittelt. Die Zustellung erfolgt ausschließlich an eine Zustelladresse in Österreich.

(3) Der Gewinner muss den Gewinn innerhalb von 10 Werktagen annehmen, indem er ML auf die Gewinnbenachrichtigung per Facebook oder Instagram eine Nachricht mit seiner Anschrift, seinem vollständigen Namen und seinem Geburtsdatum retourniert. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird von ML nach eigenem Ermessen und wenn zeitlich möglich unter den verbleibenden Teilnehmern neuerlich verlost. Der zuerst gezogene Gewinner hat nach Ablauf der Frist keinen Anspruch mehr auf seinen Gewinn.

§ 6 Störungen im Ablauf; Haftung

(1) ML behält sich vor, die Gewinnspiele jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe ihre ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs der Spiele oder der Internetseite besteht oder die Spiele aus rechtlichen Gründen unzulässig sind.

(2) ML übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der technischen Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung.

(3) ML haftet nur für Schäden, die von ML oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(4) ML hat das Recht, Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von den Gewinnspielen auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel manipulieren bzw. dies versuchen und/oder die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen. Dies gilt ebenso hinsichtlich Teilnehmern, die falsche Angaben zu ihrer Person machen.

(5) ML übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren von Facebook oder Instagram, auf dem das Gewinnspiel angeboten wird.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Das Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Wien.

(2) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt gegebenenfalls eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

(3) Die Teilnehmer nehmen den Datenschutzhinweis unter Impressum & Datenschutzhinweis zur Kenntnis.